Werkstudent*in Siedlungswasserwirtschaft (w/m/d)
Als engagierter Arbeitgeber übernehmen wir den Semesterbeitrag und fördern Sie aktiv während des Studiums.
Werden Sie Teil unseres Teams Entwässerungsplanung und sorgen Sie gemeinsam mit uns für eine effektive Abwasserableitung für die Hagener Bevölkerung. Arbeiten Sie in einem motivierten Team und setzen Sie den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft.
Was Sie mit uns bewegen:
- Sie arbeiten in einem Team von 8 Planungsingenieur*innen und Techniker*innen.
- Die Durchführung von hydraulischen Berechnungen in 1D und 2D zählen zu Ihrem Aufgabenbereich.
- Sie erstellen wasserrechtliche Anträge/Anzeigen/Planungen gemäß WHG und LWG NRW inklusive eventuell erforderlicher Nebenanträge mit fachlicher Begleitung.
- Innovative Forschungsprojekte in Zusammenarbeit mit anderen Abwasserentsorgern und Forschungseinrichtungen begleiten bzw. gestalten Sie aktiv mit.
- Ihre Abschlussarbeit kann vom erfahrenen Team der Entwässerungsplanung begleitet werden.
Was uns überzeugt:
- Zuallererst Ihre Persönlichkeit: Sie brennen für Ihre neue Tätigkeit und übernehmen gerne Verantwortung für Ihre Aufgaben, Sie treten selbstsicher auf und zeigen ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Motivations- und Kommunikationsfähigkeit. Darüber hinaus sind Sie offen für neue Themen und Technologien und eine sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise ist für Sie selbstverständlich.
- Sie studieren Bauingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft (Bachelor/Master), Umwelttechnik mit dem Schwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft (Bachelor/Master) oder absolvieren einen gleichwertigen Studiengang.
- Erfahrung auf dem Gebiet der Siedlungswasserwirtschaft sowie im Umgang mit ++Systems, GIS und AutoCAD sind wünschenswert. Wir unterstützen Sie gerne durch eine umfangreiche Einarbeitung und ein vielseitiges Weiterbildungsangebot.
- Regelmäßige Weiterbildungen (inkl. Zertifizierungen) und die Teilnahme an umfassenden Weiterentwicklungsmaßnahmen sind für Sie selbstverständlich.
- Sie verfügen über Deutschkenntnisse des Niveaus C1 (§ 23 VwVfG – Amtssprache) sowie über einen Führerschein der Klasse B (früher Kl. III).